Ein Bauträger in Lübeck hatte die Versickerungsmulde bereits dimensioniert, doch nach dem ersten Starkregen stand das Wasser tagelang auf dem Grundstück. Der Fehler: Die Durchlässigkeit des Geschiebemergels wurde nur aus Tabellen geschätzt – ein klassischer Irrtum, denn die Heterogenität der eiszeitlichen Ablagerungen in der Hansestadt macht pauschale Annahmen riskant. Ein Felddurchlässigkeitsversuch nach Lefranc oder Lugeon liefert dagegen belastbare kf-Werte direkt im anstehenden Boden und verhindert kostspielige Nachbesserungen. Unser Team führt diese Versuche seit Jahren im Altstadtbereich, auf den Ausläufern des Baltischen Landrückens und in den sandigeren Arealen nahe der Trave durch – immer abgestimmt auf die lokale Baugrunddynamik, die zwischen St. Gertrud und Kücknitz völlig unterschiedlich ausfallen kann.
Ein Feldversuch ersetzt drei geschätzte Kennwerte – und schützt vor einem Baugrubenkollaps.
Arbeitsumfang in Lubeck

Typische technische Herausforderungen in Lubeck
Die Baugrundverhältnisse zwischen der Altstadtinsel und den östlichen Stadtteilen wie St. Jürgen unterscheiden sich fundamental. In der von Trave und Wakenitz umgebenen Innenstadt dominieren holozäne Auffüllungen und organische Weichschichten mit geringer Durchlässigkeit, während im Osten sandig-kiesige Schmelzwassersedimente des Lübecker Sanders anstehen, die als sehr gut durchlässig gelten. Wer hier eine Baugrube ohne vorherige Lefranc-Versuche plant, riskiert unkontrollierte Wasserzutritte oder, im umgekehrten Fall, eine unwirksame Versickerungsanlage, die bei der Unteren Wasserbehörde keine Genehmigung findet. Die Konsequenz sind Stillstandzeiten, Nachträge und im schlimmsten Fall Setzungsschäden an der Nachbarbebauung durch eine zu starke Absenkung des Grundwasserspiegels – ein Szenario, das wir in der Beckergrube bereits dokumentiert haben.
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Unsere Leistungen
Unser Leistungsspektrum für die Durchlässigkeitsbestimmung in Lübeck umfasst die gesamte Prozesskette von der Bohrung bis zum wasserrechtlichen Antrag:
Lefranc-Versuch (Lockerboden)
Durchführung mit konstanter oder fallender Druckhöhe in Geschiebemergel, Sanden und Auffüllungen. Inklusive Auswahl der Teststrecke nach Bohrkernansprache und Auswertung nach Hvorslev.
Lugeon-Test (Fels)
Wasserabpressversuch im anstehenden Kalk- oder Kreidefels, wie er vereinzelt in tieferen Schichten unter Lübeck angetroffen wird. Mit Packer und mehreren Druckstufen zur Trennflächenbewertung.
Kombinierte hydrogeologische Beratung
Zusammenführung der Feldkennwerte mit Laborversuchen (Sieblinie, Durchlässigkeit nach DIN 18130) zur Dimensionierung von Versickerungsanlagen oder Grundwasserabsenkungen gemäß DWA-A 138.
Häufige Fragen
Wann ist in Lübeck ein Lefranc-Test einem Laborversuch vorzuziehen?
Ein Lefranc-Test ist immer dann vorzuziehen, wenn die Bodenstruktur maßgebend ist – und das ist sie in Lübecks Geschiebemergel fast immer. Laborversuche an gestörten Proben eliminieren Klüfte, Sandlinsen oder Steinsohlen und liefern oft zu geringe Durchlässigkeiten. Der Feldversuch erfasst dagegen das repräsentative Bodenvolumen und ist für Versickerungsgutachten nach DWA-A 138 unverzichtbar.
Wie tief muss gebohrt werden, um einen Lugeon-Test durchzuführen?
Die Tiefe richtet sich nach der Lage der Felsoberkante. Im Lübecker Raum kann der oberflächennahe Kreidekalk ab etwa 15 bis 25 Metern unter Gelände anstehen. Der Lugeon-Test erfordert eine Kernbohrung mit mindestens 46 mm Durchmesser, und die Teststrecke wird mittels Doppelpacker abgedichtet, um isolierte Abschnitte von etwa 3 bis 5 Metern zu prüfen.
Was kostet ein Felddurchlässigkeitsversuch in Lübeck ungefähr?
Für einen einfachen Lefranc-Test in einer Bohrung müssen Sie mit Kosten zwischen €630 und €810 rechnen, abhängig von Tiefe und Anzahl der Teststrecken. Ein Lugeon-Test im Fels liegt aufgrund des höheren bohrtechnischen Aufwands etwas darüber. Jedes Angebot wird individuell nach Bohrmetern und notwendiger Gerätetechnik kalkuliert.
Welche Genehmigungen sind für den Versuch nötig?
In Lübeck ist der Felddurchlässigkeitsversuch eine geotechnische Erkundung nach DIN 4020 und benötigt in der Regel keine separate wasserrechtliche Erlaubnis, solange das geförderte Grundwasser nicht dauerhaft entnommen wird. Bei Eingriffen in das Grundwasser im Rahmen einer größeren Wasserhaltung muss jedoch ein Antrag bei der Unteren Wasserbehörde der Hansestadt Lübeck gestellt werden.